Transparente Verwaltung

Allgemeine Bestimmungen

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Allgemeine BestimmungenProgramm für Transparenz und IntegritätArt. 10, Abs. 8, Buchst. aDreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption für den Zeitraum 2021-2023
Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption für den Zeitraum 2022-2024
Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption für den Zeitraum 2023-2025

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 05.06.2018 wurde der Bildungsdirektor zum Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz für die Schulen staatlicher Art ernannt.

Bericht des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz

Überprüfung der Veröffentlichungspflicht lt. Beschluss der ANAC Nr. 201/2022
All 1.1 Bestätigung der durchgeführten Kontrollen - Documento di attestazione per le amministrazioni
All 2.1.A Erhebungsbogen - Griglia rilevazione al 31.05.2022 per amministrazioni
All 3 Übersicht - Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con funzioni analoghe
Allgemeine AkteArt. 12, Abs. 1, 21. Allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln:
Allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln
2. Rundschreiben des Schulamtsleiters:
Rundschreiben des Schulamtsleiters
3. Verhaltenskodizes:
• allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013):
Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013)
• eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: „In Bearbeitung“
• Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal:
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal
4. Schulprogramm
Schulprogramm
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und UnternehmenArt. 34, Abs. 1, 2Verwaltungsmaßnahmen mit allgemeinem Charakter der Schulen, die die Ausübung von Organisationsbefugnissen, Konzessionsbefugnissen, Bescheinigungsbefugnissen, die den Zugang zu öffentlichen Diensten oder die die Zuerkennung von Begünstigungen regeln:
• Antrag um Kostenreduzierung oder –erlass bei schulbegleitenden Veranstaltungen für minder bemittelte Familien
• Alternativangebot zum Religionsunterricht

Ernennung DPO Schulen

Organisation

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
OrganisationPolitisch-administrative OrganeArt. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14
In diesem Feld sind die politisch-administrativen Organe samt Angabe ihrer Kompetenzen zu veröffentlichen. Die Schule könnte folgenden Text veröffentlichen:

„In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
• Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
• Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
• Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
• Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
• Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
• Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.
(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
• Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
• Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch
• Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
• Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates
(laut LG Nr. 20/1995)
• Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
• Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
• Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
• Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
• Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,
• Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
• Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.
(laut LG Nr. 12/2000) • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,
• Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
• Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
• Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
• Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.
(laut DLH Nr. 74/2001)
• Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
• Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
• Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
• Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
• Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
• Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
• Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
• Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
• Gründung von Stiftungen,
• Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
• dingliche Rechte über Immobilien,
• Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
• wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
• Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates
• Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=- und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=-
Strafen für die fehlende Mitteilung von DatenArt. 47 „Für die Schule nicht zutreffend“
Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag)Art. 28, Abs. 1„Für die Schule nicht zutreffend“
Gliederung der ÄmterArt. 13, Abs. 1, Buchst. b, cInformationen über die Organisation der eigenen Schule:
1. Beschreibung der Organisationsstruktur der Schule:
„Der SSP Tschögglberg hat seinen Sitz in 39050 Jenesien, Schrann 4 und besteht aus 8 Schulstellen bzw. Außenstellen. Im Schuljahr 2017/2018 sind an der Schule 1 Schulführungskraft, 97 Lehrpersonen und 5 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“

2.
a) Organigramm des Schulsprengels
b) Mitglieder Schulrat 2022-2025
c) ElternvertreterInnen 2022-2023
Telefon und elektronische PostArt. 13, Abs. 1, Buchst. dTelefonnummer: 0471 354418 - E-Mail: ssp.tschoegglberg@schule.suedtirol.it - PEC-Adresse: ssp.tschoegglberg@pec.prov.bz.it

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Aufträge für Beratung und MitarbeitArt. 15, Abs. 1,2"Veröffentlichung von Aufträgen "PerlaPA"

Vergütungen
Externe Vergütungen 2022
Externe Vergütungen 2021
2020 keine Referenten
Externe Vergütungen 2019
Externe Vergütungen 2018

Lebensläufe
Dangl Alexander
Gärber Astrid
Kindler Wolfgang
Mühlberger Ursula
Pardeller Georg
Patzleiner Lukas
Stocker Monika
Tratter Ivan
Unterhofer Elisabeth
Warger Ruth


Personal

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Personal Führungskräfte in SpitzenpositionenArt. 15, Abs. 1, 2
Art. 41, Abs. 2, 3
„Für die Schule nicht zutreffend“
FührungskräfteArt. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3
Priska Neulichedl
Organisatorische PositionenArt. 10, Abs. 8, Buchst. dLebenslauf der Inhaber von organisatorischen Positionen an der Schule (z.B. Schulstellenleiter, stellvertretende Schulführungskraft)
StellenplanArt. 16, Abs. 1, 2http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personal mit nicht unbefristetem ArbeitsvertragArt. 17, Abs. 1, 2http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personalkennzahlen zu den AbwesenheitenArt. 16, Abs. 3Zeitraum:

Juni 2022/August 2022 - aktuelle Kennzahl: 51,15

März 2022/Mai 2022 - aktuelle Kennzahl: 19,67
Dezember 2021 /Februar 2022 - aktuelle Kennzahl: 19,47
September 2021/November 2021 - aktuelle Kennzahl: 17,41
Juni 2021/August 2021 - aktuelle Kennzahl: 52,37
März 2021/Mai 2021 - aktuelle Kennzahl: 14,53
Dezember 2020/Februar 2021 - aktuelle Kennzahl: 16,67
September 2020/November 2020 - aktuelle Kennzahl: 15,45
Juni 2020/August 2020 - aktuelle Kennzahl: 50,87
März 2020/Mai 2020 - aktuelle Kennzahl: 12,7
Dezember 2019/Februar 2020 - aktuelle Kennzahl: 17,26
September 2019/November 2019 - aktuelle Kennzahl: 16,15
Juni 2019/August 2019 - aktuelle Kennzahl: 51,23
März 2019/Mai 2019 - aktuelle Kennzahl: 17,59
Dezember 2018/Februar 2019 - aktuelle Kennzahl: 17,88
September 2018/November 2018 - aktuelle Kennzahl: 17,83









An die Bediensteten erteilte und autorisierte AufträgeArt. 18, Abs. 1Erteilte und autorisierte Aufträge (z.B. Schulstellenleiter, Koordinator für das Schulprogramm) an Bedienstete.
KollektivvertragsverhandlungenArt. 21, Abs. 1http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/
Ergänzende KollektivvertragsverhandlungenArt. 21, Abs. 2http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp
Interne Kontrollorgane (OIV)Art. 10, Abs. 8, Buchst. c„Für die Schule nicht zutreffend“

Wettbewerbe

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
WettbewerbeArt. 19Für die Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/wettbewerbe.asp
Für die Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen):
http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellen-lehrpersonen.asp
Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/news.asp

Performance

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
PerformancePerformance-PlanArt. 10, Abs. 8, Buchst. bSchulprogramm
Bericht zur PerformanceArt. 10, Abs. 8, Buchst. „In Bearbeitung“ (siehe oben)
Gesamtbetrag der PrämienArt. 20, Abs. 1http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
Daten zu den PrämienArt. 20, Abs. 2
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
Wohlbefinden am ArbeitsplatzArt. 20, Abs. 3„In Bearbeitung“

Kontrollierte Körperschaften

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Kontrollierte KörperschaftenBeaufsichtigte öffentliche KörperschaftenArt. 22, Abs. 1, Buchst. a
Art. 22, Abs. 2, 3
„Für die Schule nicht zutreffend“
Beteiligte GesellschaftenArt. 22, Abs. 1, Buchst. b
Art. 22, Abs. 2, 3
„Für die Schule nicht zutreffend“
Kontrollierte privatrechtliche KörperschaftenArt. 22, Abs. 1, Buchst. c
Art. 22, Abs. 2, 3
„Für die Schule nicht zutreffend“
Grafische DarstellungArt. 22, Abs. 1, Buchst. d„Für die Schule nicht zutreffend“

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Verwaltungstätigkeiten und VerfahrenDaten zu den VerwaltungstätigkeitenArt. 24, Abs. 1Anzahl der Schulstellen: 8
Anzahl der Klassen: 43
Anzahl der Schülerinnen und Schüler: 518
Anzahl der Lehrpersonen: 102
Anzahl des Verwaltungspersonals: 23
VerfahrensartenArt. 35, Abs. 1, 2http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
Monitoring der VerfahrenszeitenArt. 24, Abs. 2Keine Verfahren
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegenArt. 35, Abs. 3„Für die Schule nicht zutreffend“

Maßnahmen

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
MaßnahmenMaßnahmen politische OrganeArt. 23 Schulratsbeschlüsse 2021.pdf
Schulratsbeschlüsse 2020.pdf
Schulratsbeschlüsse 2019.pdf
Schulratsbeschlüsse 2018.pdf
Schulratsbeschlüsse 2017.pdf
Schulratsbeschlüsse 2016.pdf
Schulratsbeschlüsse 2015.pdf
Schulratsbeschlüsse 2014.pdf
Schulratsbeschlüsse 2013.pdf
Maßnahmen FührungskräfteArt. 23Dekrete der Schulführungskraft 2021.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2020.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2019.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2018.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2017.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2016.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2015.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2014.pdf
Dekrete der Schulführungskraft 2013.pdf
Genehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2020-2021 und des DreijahresprogrammsGenehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2020-2021 und des Dreijahresprogramms.pdf
Genehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2021-2022 und des DreijahresprogrammsGenehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2021-2022 und des Dreijahresprogramms.pdf
Genehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2022-2023 und des DreijahresprogrammsGenehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2022-2023 und des Dreijahresprogramms.pdf
Genehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2023-2024 und des DreijahresprogrammsGenehmigung des Zweijahresprogramms der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2023-2024 und des Dreijahresprogramms.pdf
Ermächtigungen zum Vertragsabschluss für Ankäufe von Lieferungen und Dienstleistungen
Ermächtigungen zum Vertragsabschluss für Beauftragungen für Referententätigkeit
Ermächtigungen

Kontrollen in Unternehmen

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Kontrollen in UnternehmenArt. 25„Für die Schule nicht zutreffend“

Kontrollen:

  • 2x jährlich Kontrolle durch externe Revisoren
  • periodische Kontrollen durch die externe Evaluation

Ausschreibungen und Verträge

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Ausschreibungen und VerträgeArt. 37, Abs. 1,2Ausschreibungen und Verträge werden auf der Webseite E-Procurement veröffentlicht.

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche VergünstigungenKriterien und ModalitätenArt. 26, Abs. 1Kriterienbeschluss für finanzielle Unterstützung.pdf
Ansuchen Bedürftigkeit.pdf
GewährungsakteArt. 26, Abs. 2
Art. 27
„ Für die Schule nicht zutreffend“

Bilanzen

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
BilanzenHaushaltsvoranschlag und RechnungslegungArt. 29, Abs. 1Budget 2023
Budget 2022
Budget 2021
Budget 2020
Budget 2019
Budget 2018
Budget 2017
Budget 2016
Budget 2015
Budget 2014
Budget 2013

Jahresabschluss 2021
Jahresabschluss 2020
Jahresabschluss 2019
Jahresabschluss 2018
Jahresabschluss 2017
Jahresabschluss 2016
Jahresabschluss 2015
Jahresabschluss 2014
Jahresabschluss 2013
Plan zu den Indikatoren und BilanzergebnissenArt. 29, Abs. 2

Immobilien und Vermögensverwaltung

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Immobilien und VermögensverwaltungImmobilienvermögenArt. 30Schulgebäude sind im Eigentum der jeweiligen Gemeinden.
MietenArt. 30„Für die Schule nicht zutreffend.“

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Kontrollen und Erhebungen zur VerwaltungArt. 31, Abs. 1Keine Beanstandungen

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Dienste und Leistungen der VerwaltungBeschreibung der Dienste (Dienstcharta) und QualitätsstandardsArt. 32, Abs. 1Schüler- und Schülerinnencharta

KostenArt. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 10, Abs. 5
„In Bearbeitung“
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und LeistungenArt. 32, Abs. 2, Buchst. bDie Durchführung der Dienste und Leistungen werden duchschnittlich innerhalb von 30 Tagen aufgenommen.
Wartelisten im GesundheitswesenArt. 41, Abs. 6„Für die Schule nicht zutreffend“

Zahlungen der Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Zahlungen der VerwaltungIndikator zum Zahlungsverhalten der VerwaltungArt. 33Daten zu den Zahlungen
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015

Zahlungsindikatoren 2022:
Oktober bis Dezember: -18,14
Juli bis September: -22,84
April bis Juni: -19,96
Jänner bis März: -21,74

Zahlungsindikatoren 2021:
Oktober bis Dezember: -20,10
Juli bis September: -16,60
Apri bis Juni: -17,44
Jänner bis März: -19,40

Zahlungsindikatoren 2018:
Jänner bis März: -35,76
April bis Juni: -19,73
Juli bis September: -10,02
Oktober bis Dezember: -19,35

Zahlungsindikatoren 2017:
Jänner bis März: -18,59
April bis Juni: -21,08
Juli bis September: -16,05
Oktober bis Dezember: -21,35

Zahlungsindikatoren 2016:
Jänner bis März: -18,86
April bis Juni: -19,78
Juli bis September: -18,21
Oktober bis Dezember: -21,15

Zusammenfassende Veröffentlichung
2022: -21,11
2021: -17,55
2020: -14,73
2019: -19,24
2018: -20,43
2017: -19,15
2016: -16,69
2015: -20,79
(eine negative Zahl bedeutet, dass vor Ablauf der Zahlungsfrist gezahlt wurde)
IBAN und elektronische ZahlungenArt. 36Raiffeisenkasse Bozen - Filiale Jenesien
IBAN: IT67Q0808158800000302003856
Ämterkodex (codice univoco ufficio): UF5OOR
Comunicazione assenza posizioni debitorieComunicazione assenza posizioni debitorie 2021
Comunicazione assenza posizioni debitorie 2020
Comunicazione assenza posizioni debitorie 2019
Comunicazione assenza posizioni debitorie 2018
pagoPApagoPa ist das staatliche Zahlungssystem der Agenzia per l'Italia Digitale (AGID). Es soll alle
Zahlungen an die öffentlichen Verwaltungen einfacher, sicherer und transparenter gestalten,
pagoPA erfolgt in Umsetzung von Art. 5 des Kodex der Digitalen Verwaltung und GD Nr. 179/2012.

Der Vermittlungspartner von pagoPA für die Autonome Provinz Bozen ist die Südtiroler Einzugsdienste
AG mit dem dazu vorgesehenen Zahlungsportal ePays.


Öffentliche Bauten

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Öffentliche BautenArt. 38„Für die Schule nicht zutreffend“

Planung und Raumordnung

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Planung und RaumordnungArt. 39„Für die Schule nicht zutreffend“

Umweltinformationen

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
UmweltinformationenArt. 40„Für die Schule nicht zutreffend“

Konventionierte private Sanitätsstrukturen

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Konventionierte private SanitätsstrukturenArt. 41, Abs. 4„Für die Schule nicht zutreffend“

Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Außerordentliche Maßnahmen und NotfälleArt. 42„Für die Schule nicht zutreffend“

Weiterer Inhalte

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
Anmerkungen
Weiterer Inhalte„Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten. Anfragen unter: ssp.tschoegglberg@schule.suedtirol.it